Tollwut – wieder aktuell?

Tollwut ist eine seit Jahrtausenden bekannte Virus-Infektion, für die die meisten Säugetiere wie auch der Mensch empfänglich sind. Sie kann auch zwischen Tier und Mensch übertragen werden (=Zoonose, siehe entsprechender Artikel). Die durch das Rabies Virus hervorgerufene Infektion verursacht eine fast immer tödliche Gehirnentzündung. Tollwut gehört in Deutschland zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Bereits ein Verdacht auf Tollwut muss der zuständigen Behörde gemeldet werden.

INHALT
Verbreitung Ursache und Entstehung Symptome Diagnose Behandlung Prognose Prophylaxe
Verbreitung

Weltweit verursacht Tollwut jedes Jahr vor allem in Asien und Afrika sehr viele Todesfälle - bei Menschen und Tieren.

Der Hauptwirt für das Tollwut-Virus ist der Fuchs. In Deutschland wurden daher bis 2008 in gefährdeten Gebieten flächendeckend Schluckimpfungen ausgelegt. Durch eine zusätzliche verstärkte Bejagung des Fuchses wurde die Fuchs-Tollwut soweit bekämpft, dass Deutschland seit 2008 nach den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) als frei von terrestrischer Tollwut (=Tollwut bei nicht-fliegenden Tieren) gilt. In seltenen Fällen ist die Ansteckung mit der Fledermaus-Tollwut noch möglich. Die fuchsvermittelte Tollwut konnte auch in weiten Teilen der EU erfolgreich eliminiert werden, mit Ausnahme von Rumänien.

Tollwutfälle bei in die EU importierten Tieren kommen äußerst selten vor. Sie stehen im Zusammenhang mit illegalen Importen. Im Februar 2026 wurde in Rheinland-Pfalz bei einem aus der Russischen Föderation eingeführten Welpen eine amtlich bestätigte Tollwut-Infektion festgestellt. Der Hund war sowohl mittels Mikrochip gekennzeichnet und laut Impfpass gegen Tollwut geimpft. Es wurden außerdem alle gesetzlichen Bestimmungen beim Import eingehalten. Es wird davon ausgegangen, dass die Eintragungen im Impfpass sowie in den begleitenden Dokumenten gefälscht waren.

Ursache und Entstehung

Der Erreger der Tollwut ist das Rabies Virus. Dieses wird durch Bisse, Kratzer oder Kontakt mit dem Speichel infizierter Tiere übertragen. Das Virus vermehrt sich an der Eintrittsstelle, um schon nach 24 Stunden in die Nervenfasern einzudringen. Entlang der Nerven wandert das Virus Richtung Rückenmark und Gehirn. Besonders im Gehirn kommt es zu einer starken Vermehrung und Ausbreitung des Virus. Von hier aus verteilt es sich über die Nerven in alle Organe, bevorzugt in die Speicheldrüsen und das Auge. Eine Virus-Ausscheidung über den Speichel, seltener auch über Harn, Kot oder über die Atemluft kann schon drei bis 13 Tage vor dem Auftreten von Symptomen erfolgen.

Rabies Virus
Elektronen-mikroskopische Aufnahme des Tollwut-Virus
Symptome

Die Inkubationszeit von Tollwut beträgt zwei bis acht Wochen und hängt stark davon ab, wie weit die Eintrittsstelle des Virus vom Gehirn entfernt liegt. Je kürzer der Weg, desto schneller treten die ersten wahrnehmbaren Symptome auf. Die durch das Virus verursachte Gehirnentzündung (siehe Artikel Meningoenzephalitis) ist für die meisten der zu beobachtenden Symptome verantwortlich. Wesensveränderungen sind häufig die ersten Anzeichen einer Tollwut-Erkrankung. Erkrankte Tiere werden aggressiv, sind übererregt und können ein gestörtes Bewusstsein zeigen. Zuvor ängstliche Tiere können ungewohnt zutraulich werden. Im weiteren Verlauf treten Lähmungen, starkes Speicheln und Schluckstörungen auf. Nach wenigen Tagen bis maximal einer Woche versterben die betroffenen Tiere.

Die klassische Tollwut wird daher in drei Stadien unterteilt, das Prodromal-Stadium (=Initialstadium), das Exzitations-Stadium (=rasende Wut) und das Paralyse-Stadium (=stille Wut). Inzwischen sind jedoch auch Verlaufsformen beobachtet worden, in denen die Phase der rasenden Wut und die damit verbundene Aggressivität komplett fehlt und die Erkrankung mit Lähmungen beginnt. Auch atypische Verläufe sind möglich, bei denen sich Magen-Darm-ähnliche Symptome zeigen.

Diagnose

Eine sichere Diagnose kann nach wie vor nur durch Laboruntersuchungen am toten Tier gestellt werden. Im Gehirngewebe kann der Erreger direkt nachgewiesen werden. Am lebenden Tier kann anhand der Symptome nur eine Verdachtsdiagnose gestellt werden. Da es sich bei Tollwut um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, muss deine Tierarztpraxis, sobald der Verdacht auf Tollwut besteht, ohne Verzögerung die zuständige Behörde verständigen. Der/die Amtstierärzt:in wird daraufhin die nötigen Schritte einleiten, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Behandlung

Bis heute ist kein Mittel bekannt, um eine einmal ausgebrochene Tollwut zu bekämpfen. Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr für den Menschen ist die Behandlung von an Tollwut erkrankten Tieren in Deutschland verboten. Im Falle eines Verdachts auf Tollwut kann der/die zuständige Amtstierärzt:in die sofortige Isolierung und die Tötung des betroffenen Tieres anordnen. Alle diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften sind in der Tollwut-Verordnung geregelt.

Prognose

Einmal erkrankt, endet die Tollwut immer tödlich. Ein Ausbruch der Erkrankung kann nur verhindert werden, wenn dein Tier sofort gegen Tollwut geimpft wird, nachdem es Kontakt mit einem tollwut-infizierten Tier hatte.

Prophylaxe

Die 1887 von Louis Pasteur entwickelte und seitdem weltweit eingesetzte Tollwut-Impfung schützt nicht nur dein Tier, sondern damit auch dich selbst. In Deutschland fordert die Tollwut-Verordnung bestimmte Impfintervalle für Hunde, Katzen und Frettchen. Wenn ein nicht gegen Tollwut geimpftes Tier mit einem tollwütigen oder seuchenverdächtigen Tier in Kontakt kommt, werden zum Schutz von Mensch und anderen Tieren massive behördliche Maßnahmen angeordnet. Korrekt geimpfte Hunde, Katzen und Frettchen dürfen in diesem Fall dagegen unter behördlicher Beobachtung zuhause gehalten werden.

In der EU besteht eine Impfpflicht gegen Tollwut für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr mit Hunden, Katzen und Frettchen. Weiterhin kann es länderspezifische Einreisebedingungen geben. Bei Pferden ist eine Tollwut-Impfung empfohlen, wenn diese in Länder verbracht werden, in denen noch Tollwut herrscht.

Vorbeugende Impfung

In der Tollwut-Verordnung wird die Erstimpfung von Hunden und Katzen ab einem Alter von zwölf Wochen gefordert. Die Grundimmunisierung besteht aus drei aufeinanderfolgenden Impfungen im Alter von zwölf und 16 Wochen sowie 15 Monaten. Danach sind Auffrischimpfungen im Abstand von drei Jahren notwendig.

Bei Frettchen ist eine Impfung ab einem Alter von zwölf Wochen entsprechend der Herstellerangaben für die Besserstellung gemäß Tollwut-Verordnung ausreichend.

Bei Pferden reicht eine einmalige Impfung ab dem Alter von sechs Monaten als Grundimmunisierung mit darauf folgenden Auffrischimpfungen im Abstand von drei Jahren aus.

Es gibt reine Tollwut-Impfstoffe, jedoch kommen bei Hunden und Katzen häufig Kombinations-Impfstoffe zum Einsatz, die zusätzlich zur Tollwut auch gegen andere Erkrankungen schützen. Über petsXL kann dir deine Tierarztpraxis einen individuellen Impfplan für dein Tier schicken. Du bekommst dann automatisch Benachrichtigungen, wenn du wieder einen Termin vereinbaren solltest.

Post-Expositionelle Impfung

Eine weitere Möglichkeit zum Schutz vor Tollwut ist das Impfen direkt nach dem Biss von einem Tollwut-verdächtigen Tier. Besonders gute Aussichten auf Erfolg hat dies, wenn die Eintrittsstelle des Virus möglichst weit entfernt vom zentralen Nervensystem liegt und keine Blutgefäße verletzt wurden. Diese Art der Impfung setzt sich aus einer passiven Immunisierung (=Antikörper gegen Tollwut) und einer aktiven Immunisierung (=vorbeugende Schutzimpfung) zusammen. Der passive Impfstoff wird dabei zur Hälfte direkt um die Bisswunde oder Verletzung gespritzt. Der Rest wird, genau wie bei der vorbeugenden Impfung, in den Muskel, jedoch an eine weit von der Bissstelle entfernte Körperstelle gespritzt, damit sich die beiden Impfstoffe nicht gegenseitig neutralisieren. Treten bereits Symptome auf, kann diese Impfung nicht mehr heilen.